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Förderübersicht: Heizen mit erneuerbaren Energien 2020
Art der Heizungsanlage | Gebäudebestand | Neubau | ||
Fördersatz1 |
Fördersatz mit |
Fördersatz1 | ||
Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage | 35% | 40% | 35% | |
Solarkollektoranlage3 | 30% | 30% | ||
Erneuerbare Energien Hybridheizung (EE-Hybride)3 | 35% | 45% | 35% | |
Gas - Hybridheizung |
mit erneuerbarer Wärmeerzeugung |
30%5 | 40%5 | |
mit späterer Einbindung der erneuerbaren |
20%6 |
Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 31.12.2019
Anträge können ab 02.01.2020 ausschließlich über das elektronische Antragsformular gestellt werden. Die Antragsstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
1) Die Fördersätze beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme
2) Da eine Solarkollektoranlage nie allein die gesamte Heizlast eines Gebäudes tragen kann, wird hier keine Austauschprämie gewährt
3) Kombination einer Biomasse- und/oder Solarkollektoranlage
4) Renewable Ready: Installiert wird eine Gasbrennwertheizung mit Speicher, Steuerungs- und Regeltechnik für die spätere Einbindung eines erneuerbaren Wärmeerzeugers.
5) Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, inkl. erneuerbarer Wärmeerzeuger.
6) Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, ohne den später zu errichtenden erneuerbaren Wärmeerzeuger.